Abmahnung bei Einsatz von Google Fonts, Google Maps und anderen in Shopware vermeiden
Eine Abmahnung wegen Google Fonts, die dynamisch in Ihrem Shopware Shop eingebunden werden? Oder eine Abmahnung mit YouTube, wenn Webfonts automatisch eingebunden sind? Derzeit macht eine Abmahnwelle von sich reden, bei der es um eingebettete Fonts geht. Was können Sie tun? Müssen Sie zukünftig auf die Dienste verzichten, weil Sie sich vor kostenträchtigen und lästigen Abmahnungen schützen wollen? Wir haben Lösungen für Sie.
Abmahnung Google Fonts - das ist der Hintergrund
Google Webfonts sind als online-basierte Webservices für die Einbindung von Schriftarten und Typografie-Elementen auf Webseiten verantwortlich. Die Einbettung sorgt für das Laden dieser Elemente auf der Website. Bei Seitenaufruf und dem folgenden Ladevorgang greift das System auf das Google-Netzwerk zurück. In diesem Augenblick kommt es regelmäßig zur Übertragung von Nutzerinformationen. Unter anderem wird die IP-Adresse des Nutzers an Google gesendet. An dieser Stelle verbirgt sich eine datenschutzrechtliche Problematik.
Die Übertragung der personenbezogenen Daten ist rechtlich nicht gerechtfertigt. Außerdem erfolgt die Übertragung mit der personenbezogenen IP-Adresse an Server in den USA. Für diese sogenannten Drittstaatentransfers bestehen besonders hohe rechtliche Hürden.
Diese spezifische Google-Fonts-Datenschutzproblematik und damit eine Abmahnung wegen Google Fonts lassen sich durch lokale Einbindung der Typografie-Elemente und Schriftarten in Ihrem Shopware Shop vermeiden. Bei Seitenaufruf entsteht dann keine Verbindung zu einem Server in den USA, und es kommt nicht zur Übertragung von personenbezogenen Daten an einen Drittstaat.
Ist die Fonts-Problematik damit erledigt? Nur zum Teil.
Das Fonts-Problem unter einem weiteren Aspekt betrachtet
Wer sich für eine lokale Einbindung von Google-Fonts entschieden hat, könnte noch immer nicht auf der sicheren Seite sein. Google Webfonts gehören auch zu weiteren Diensten wie YouTube, Google reCAPTCHA und Google Maps.
Zwar findet bei Aufruf dieser Seiten kein Laden von typografischen Elementen oder Schriftarten auf die Seite der Einbettung statt. Aber die Webfonts sind hier Bestandteile der optischen Ausgestaltung der Google-Dienste YouTube und Co. Somit könnte weiterhin eine Abmahnung wegen YouTube und anderen Google-Diensten drohen. Denn es wird auch in diesem Rahmen die IP-Adresse an Google übertragen.
Google definiert die Webfonts als unselbstständige Bestandteile des jeweiligen Dienstes. Mit jeder Browser-Verbindung des Webseitenbetreibers kommt es zu einem Übertragungsvorgang.
Lässt sich eine Abmahnung über Google Fonts überhaupt vermeiden? Führt jede Nutzung des jeweiligen Dienstes automatisch zum Risiko einer Abmahnung YouTube und Co.?
Die Situation ist datenschutzrechtlich bei diesen Elementen anders zu bewerten. Bei der Abmahnung Google Fonts mit Ladung auf der Einbettungsseite ist keine datenschutzrechtliche Rechtfertigung geben. Bei den Webfonts im Zusammenhang mit YouTube und Co. sieht es rechtlich anders aus.
Die Funktonalität und eine Vorsorge gegenüber Missbrauch im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO rechtfertigen im Sinne eines berechtigten Interesses die Übertragung der IP-Adresse. Diese erfolgt bereits bei der Einbindung der Dienste von Google reCAPTCHA und Google Maps. Google verfügt schon über diese Daten bei Anwendung des jeweiligen Tools.
Eine weitere Datenübertragung im späteren Verlauf spielt datenschutzrechtlich keine Rolle mehr.
Deshalb entbehrt eine Abmahnung YouTube und anderen Google Diensten aufgrund der Webfonts im Regelfall einer gesetzlichen Grundlage. Sie können in diesem Bereich einer Abmahnung YouTube und Co. gelassen begegnen.
Sprechen Sie uns jetzt an, um die Grundlagen dafür zu schaffen, Google Webfonts in Ihrem Shopware Shop lokal einzubinden. Sie vermeiden damit eine Abmahnung über Google Fonts, wenn Schriftarten und Typografie-Elemente in Webseite und Onlineshop mittels einer Verbindung zum Google-Server eingebunden werden.
Wir erläutern Ihnen auch gern genauer, warum die Webfonts-Problematik bei einer Abmahnung YouTube und Co. einen anderen Rechtscharakter hat.
Schaffen Sie jetzt Rechtssicherheit und schützen Sie sich vor Webfonts-Abmahnungen, die Sie vermeiden können.