"Wir verwenden Cookies auf unserer Website" - Beim Besuch einer neuen Website sehen Website-Besucher diese Informationen immer häufiger. Es handelt sich dabei, um ein Hinweis, der sie darüber informieren soll, dass die Website Cookies verwendet. Auf diese Weise benachrichtigt der Webseiten-Betreiber seine Webseiten-Besucher darüber, dass er Daten über sie speichert. Gemäß der EU-Datenschutzrichtlinie (allgemein als "Cookie-Richtlinie" bezeichnet) ist die Verwendung dieser Informationen nur mit Zustimmung des Benutzers gestattet.
Was hat es eigentlich mit der Cookie-Richtlinie auf sich?
Seit Kurzem sind neue elektronischen Datenschutzbestimmungen in Kraft getreten. Laut der EU-Cookie-Richtlinie müssen sich Webseiten-Betreiber die ausdrückliche Zustimmung des Benutzers einholen. "Was bereits durch das EuGH-Urteil vom 01.10.2019 unionsweit anklang, steht seit heute, dem 28.05.2020, speziell auch für Deutschland rechtsverbindlich fest: Alle Seitenbetreiber dürfen Cookies, die für den Betrieb einer Webseite nicht zwingend erforderlich sind, nur nach entsprechender aktiver Nutzereinwilligung setzen" – Phil Salewski, Rechtsanwalt.
Die Zustimmung des Benutzers muss aktiv und freiwillig erfolgen, indem der Besucher das Häkchen im Kontrollkasten selbst setzt, um seine Genehmigung abzugeben. Der Zugang zur Website darf wegen fehlender Zustimmung nicht gesperrt werden. Zudem muss der Besucher verstehen, womit er es zu tun hat und womit er da eigentlich einverstanden ist. Darüber muss der Webseiten-Betreiber den Webseiten-Besucher ausgiebig informieren. Die Bundesgerichtsentscheidung bezieht sich auf Cookies, die zu Werbezwecken verwendet werden. Cookies, dir für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind, z. B. für digitale Einkaufswägen in E-Commerce, sind von der Rechtsprechung nicht betroffen.
Was sind Cookies Überhaupt und welche Cookies gibt es?
Cookies sind Daten, die der Browser auf einer Webseite speichert. Der Browser speichert beispielsweise Anmeldedaten und Spracheinstellungen, die der Webseiten-Besucher dadurch nicht erneut eingeben muss. Dabei handelt es sich unter anderem, um die notwendigen Cookies, die für die reibungslose Funktion einer Webseite unbedingt erforderlich sind. Sie dürfen auch ohne Zustimmung des Besuchers erfasst werden. Dann gibt es auch Cookies, die aus technischer Sicht nicht notwendig sind. Hierbei handelt es sich um sogenannte Tracking- und Targeting-Cookies, die zu Werbezwecken und zur Marktforschung verwendet werden und Daten über Website-Besucher speichern. Google Analytics und Google Tag Manager gehören beispielsweise zu den Google-Tools, die diese Art der Cookies setzten.
Welche Maßnahmen sind in Bezug auf Cookies erforderlich?
Mit der Verwendung von Cookie-Plugins können individuelle Anforderungen für die Verwendung erfüllt werden. Der Umfang der Cookie-Benachrichtigung wird entsprechend der Art des verwendeten Cookies und der Position auf der Website angepasst. Um sicherzugehen, dass die Cookies rechtskonform verwendet werden, sollten die Webseiten-Besucher am besten Experten, um Rat fragen. Denn je nach CMS-System unterscheidet sich die Vorgehensweise. Wichtig ist, dass alle Snippets von Cookie-Drittanbietern, die Cookies setzen, überprüft werden. Möglicherweise müssen Cookie-Plugins verwendet werden, die es erlauben Cookies bei Cookie Consent Manager anzumelden.
Fazit
Offiziell darf ein Cookie-Banner, das durch ein einfaches Klicken auf "OK" aktiviert werden kann, nicht verwendet werden, weil der Benutzer nicht genügend Informationen über die verwendeten Cookies erhält. Zudem darf der Nutzer nicht benachteiligt werden, wenn er die Cookies nicht akzeptieren möchte. Er muss aktiv und freiwillig seine Erlaubnis erteilen. Um sicherzustellen, dass Cookies in Übereinstimmung mit dem Gesetz verwendet werden, ist es besser eine Person nach ihrer Meinung zu fragen, die sich auf diesem Gebiet bestens auskennt.