AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die Herr Michael Loy, als Inhaber der Firma „LOY GmbH“ (Auftragnehmer) mit seinen Kunden abschließt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Schriftform

Alle Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden können nur schriftlich oder per Email geschlossen werden.
Dieses Formerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst.

Bestellungen des Kunden werden vom Auftragnehmer durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen.

Internetbestellungen (durch Email/Formularversand) des Kunden sind auch ohne Unterschrift für den Kunden bindend.

3. Angebot und Preise

Die Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend und unverbindlich.

Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher MWST. (1. Alternative) Netto, zuzüglich gesetzlicher MWST. (2. Alternative)

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort, ohne Abzug, fällig.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Auftragnehmers.

Dies gilt insbesondere auch für körperliche Datenträger wie DVDs, CDs, USB-Sticks, etc., auf denen vom Auftragnehmer erstellte Software und Daten gespeichert sind.

6. Urheberrecht

Das Urheberrecht für veröffentlichte, vom Auftragnehmer erstellte Objekte (Internetseiten, Skripte, Programme, Graphiken) bleibt allein beim Auftragnehmer. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für erstellte Objekte.

Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf andere Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftragnehmers – wenn nicht anders vereinbart – nicht gestattet.

7. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung.
Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen, etc. durch den Kunden, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen.
Die Unterbrechung beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde zum ersten Mal die Möglichkeit einer Prüfung hat und dauert bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme.

Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen seines Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

Besteht für den Kunden die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Vertragswiderrufs, ist die Lieferzeit außerdem bis zum Ablauf der Widerrufsfrist gehemmt.

8. Abnahme

Die Abnahme erfolgt schriftlich oder per Email durch einen Freigabevermerk.

Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse oder nach Erbringung sonstiger Leistungen des Auftragnehmers keine detaillierte schriftliche oder elektronische Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse und Leistungen als abgenommen bzw. freigegeben.

9. Ansprüche Dritter

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm an den Auftragnehmer überlassenen Daten, Software oder sonstige Gegenstände frei von Rechten Dritter sind.

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Sollten Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet die Genehmigung für die Veröffentlichung oder die Veränderung der überlassenen Daten, Software, etc. nachzuweisen.

10. Sittenwidrige Darstellung

Der Auftragnehmer behält sich vor, Seiten-Erstellungen und Suchmaschineneinträge, die gegen bestehende Gesetze und Rechtsnormen verstoßen oder aus Sicht des Auftragnehmers

einen rassistischen, sexistischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalt haben und geeignet sind die sittlichen und religiösen oder weltanschaulichen Gefühle anderer zu verletzen, nicht zu erstellen oder bei den Suchmaschinen anzumelden.

11. Kundenhaftung

Der Kunde ist für alle von ihm über seine Zugangskennung von Dritten oder vom Auftragnehmer in seinem Auftrag erstellten und publizierten Inhalte selbst verantwortlich.

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung für den Inhalt der Daten gegenüber Dritten frei.

Eine generelle Überwachung oder Überprüfung der Inhalte durch den Auftragnehmer findet nicht statt.

Der Kunde muss sich Willenserklärungen zurechnen lassen, die von Dritten, ohne seine Einwilligung über seine Zugangskennung abgegeben werden, es sei denn er weist dem Auftragnehmer den Missbrauch der Zugangskennung durch Dritte nach.

12. Entgelterhöhung

  1. Bei einmaligen Lieferungen oder Leistungen, die der Auftragnehmer erst nach Ablauf einer Frist von mindestens 4 Monaten ausführen soll oder bei denen sich die Ausführungsfrist, ohne dass es der Auftragnehmer zu vertreten hat, um mehr als 4 Monate verzögert, ist der Auftragsnehmer berechtigt ein gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Entgelt angemessen erhöhtes Entgelt zu verlangen.

  2. Bei Dauerschuldverhältnissen oder Leistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen

eines einzigen Vertrages hintereinander zu erbringen hat (sukzessiver Lieferungsvertrag) behält sich der Auftragnehmer eine Änderung des Entgeltes zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor.

Geänderte Entgelte teilt er dem Kunden mindestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung per Email oder postalisch mit.
Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen.

Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen auch kein Sonderkündigungsrecht.

13. Kündigung von Dauerschuldverhältnissen und Sukzessiv-Lieferungsverträgen

Werden für Dauerschuldverhältnisse und Sukzessiv-Lieferungsverhältnisse bestimmte Laufzeiten vereinbart, können beide Vertragsparteien das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Laufzeit kündigen.

Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.

Andere Verträge können vom Auftragnehmer gekündigt werden, wenn zur Durchführung des Vertrages eine Mitwirkung des Kunden erforderlich ist und der Kunde diese Mitwirkung fristgemäß nicht vornimmt, obwohl ihm vom Auftragnehmer dafür eine Frist von 14 Tagen

gesetzt worden war, verbunden mit der Erklärung, dass er den Vertrag kündige, wenn die Mitwirkung nicht erfolgt.

Die Kündigung kann nur schriftlich, per Telefax oder per Email erfolgen.

14. Domain-Anmeldung

Der Auftragnehmer erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain.
Dem Kunden ist bekannt, dass zwischen Auskunft und Anmeldung eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen kann, ohne dass der Auftragnehmer hierauf Einfluss hat oder Kenntnis davon erlangt.

Sollte vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird der Auftragnehmer evtl. vom Kunden angegebene Alternativen berücksichtigen bzw. weitere Domain-Namen zur Anmeldung vom Kunden anfordern.

Der Auftragnehmer führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch.

Der Kunde erhält die Rechte an dem eingetragenen Namen.

15. Sicherungskopien

Für die Erstellung einer ausreichenden Anzahl von Sicherungskopien für die vom Kunden überlassenen elektronischen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
Er kann dazu gegen Entgelt auch den Auftragnehmer beauftragen.

16. Haftungsbegrenzung

  1. Bei der Suchmaschinenoptimierung:
    Der Auftragnehmer erbringt bei der Suchmaschinenoptimierung seine Dienstleistungen mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden unter den TOP 10- Ergebnisse der wichtigsten Suchdienste (Google, BING) zu platzieren und den Kunden so qualifizierte Besucher auf seine Webseite zu leiten.

    Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Gewähr für die Platzierung und das bestehen bleiben dieser Platzierung unter den TOP 10-Ergebnissen.

    Erfolgt die Suchmaschinenoptimierung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses, hat der Kunde einen Anspruch darauf, dass sich der Auftragnehmer um eine möglichst optimale Platzierung bemüht.
  1. Beim e-commerce:
    Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel einer Open-Source- Software, die er dem Kunden kostenlos zur Verfügung stellt.

  2. Beim e-commerce (Hilfe bei der Darstellung von Kaufprodukten im Internet)

    Der Unternehmer haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben, die ihm vom Kunden oder von Dritten übermittelt werden.

    Der Unternehmer haftet auch nicht für Mängel von Datenträgern, Software und sonstigen Daten, die ihm vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

    Sofern der Unternehmer in einem solchen Fall eigene Gewährleistungsansprüche gegen Dritte hat, wird er sie dem Kunden abtreten und ihn bei der Durchsetzung dieser Ansprüche gegen Dritte unterstützen.

  3. Generelle Haftungsbeschränkung
    Im Übrigen haftet der Unternehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

17. Sonderwünsche

Verlangt der Kunde bis zur Abnahme Ergänzungen oder eine andere Ausführungsart der ursprünglich vereinbarten Leistungen, hat er die dadurch anfallenden Kostenmehrungen gesondert zu vergüten.
Der Unternehmer hat den Kunden vor Änderung der Ausführung auf die Kostenmehrung hinzuweisen.

18. Entgangener Gewinn

Endet der Auftrag vorzeitig, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat oder wird dem Auftragnehmer aus einem anderen Grund, den der Kunde zu vertreten hat oder der in die Risiko-Sphäre des Kunden fällt, die Erbringung seiner Leistung unmöglich gemacht, hat er Anspruch auf die volle Gegenleistung.

Er muss sich jedoch ersparte Aufwendungen abziehen lassen.

19. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wolfratshausen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt es die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine, dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Zwecks vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen. 

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