
09.03.2016: LG Düsseldorf erklärt den Facebook-Like-Button für rechtswidrig
Das LG Düsseldorf hat den Einsatz des Standard Like-Buttons von Facebook für rechtswidrig erklärt. Das Gericht fordert, dass Nutzer bereits vor der Übertragung von Kundendaten ausreichend Informiert werden. Auf Seiten, auf der die entsprechenden Facebook Plugins installiert sind, übertragen unaufgefordert bei einem Besuch Daten an die Server von Facebook. Diese Daten werden für Werbezwecke gesammelt. Für das LG Düsseldorf handelt es sich um personenbezogene Daten. Ein einfacher Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht daher nicht aus.
PDF Urteil vom 09.03.16 ansehen
Infovideo von Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht
Problemstellung
Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen die Website Fashion ID, die zu Peek & Cloppenburg gehört. Dort wurde das Facebook Page Pluginacebook-Fans der Website eingeblendet. Da es dem Gericht aber vornehmlich um die Sammlung personenbezogener Daten ohne Einwilligung der Nutzer ging, dürfte auch der reguläre Like-Button rechtswidrig sein.
Steigt die Abmahngefahr durch Facebook Like-Buttons?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann derzeit noch angefochten werden. Eine erhöhte Abmahngefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen besteht jedoch, da sich Abmahnanwälte und weitere Gerichte sich auf das Urteil beziehen können.
Erneute Verstöße von Unterlassungerklärungen können Geldstrafen bis zu 5.000 Euro mit sich ziehen. Abmahnkosten von Wettberwerbern können Ihnen als Unternehmer bis zu einer Summe von 2.000 Euro in Rechnung gestellt werden.
Ist meine Webseite gefährdet?
Sie können das leicht selbst testen. Prüfen Sie auf Ihrer Webseite, ob Sie eines der folgenden drei Standard-Plugins von Facebook verwenden. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Welche Facebook Funktionen sind nicht betroffen?
Ein normaler Link auf eine Facebook-Seite (ohne direkte Funktion) stellt keine Gefährdung dar.
Empfehlungen für Ihre Webseite
Sollten Sie betroffen sein empfehlen wir Ihnen zwei Möglichkeiten:
- Eine „Zwei Klick Lösung“ für Social Media Plugins sollte das Abmahnrisiko senken
- Entfernung der Standard Facebook Plugins und statische Links auf die eigene Facebook-Seite zur Werbung einsetzen
2-Klick Lösung für Social Media Plugins
Das Onlineportal heise hat eine zwei Klick Lösung und ein eigenes Widget Shariff (ohne Übermittlung der User IP) entwickelt. Diese legen besonders viel Wert auf die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien für Social Media Dienste. Die Funktionen für die Social Media sind erst nach zwei Klicks aktiv. Nach dem ersten Klick werden Besucher auf die Aktivierung der Plugins Datenschutzkonform hingewiesen. Erst mit dem zweiten Klick startet die Funktion und Kommunikation mit den Diensten.
Ihre Datenschutzerklärung sollte ebenfalls über auf der Webseite verwendete Dienste informieren.
Weiterführende Links:
- http://www.anwalt.de/rechtstipps/facebook-like-button-laut-urteil-rechtswidrig_079739.html
- http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil
- http://www.rp-online.de/digitales/internet/like-button-von-facebook-unternehmen-muessen-nutzer-aufklaeren-aid-1.5823337
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zum Thema zur Verfügung. Wir versuchen für Sie auf dem Laufenden zu bleiben.